Auch für die Durchführung aller Kehrarbeiten und die Überprüfung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen gerne auch für die Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten nach dem geltenden Schornsteinfegerrecht zur Seite.
Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung aller erforderlicher Maßnahmen.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir von Ihnen Ihren Feuerstättenbescheid sowie die Messbescheinigung.